Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab 1. Januar 2022
1. |
Geltungsbereicht |
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Schwimmkurse der Schwimmsportschule SCRB, Bremgarten nachstehend SCRB genannt.
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1.1 |
AGB, Betriebsordnung, Nutzungsreglemente, Weisungen |
Kursteilnehmenden verpflichten sich, das Badreglement einzuhalten und den Anweisungen der Kursleitung und des Betriebspersonals des Hallenbades Folge zu leisten.
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2. |
Sicherheit |
Für die Sicherheit der Kinder, vor Kursbeginn und ab Kursende, trägt die erwachsene Begleitperson die volle Verantwortung. Die Schwimmlehrerin nimmt die Kinder direkte bei der Treppe im Bad in Empfang und verabschiedet sie auch dort wieder. Vorher und nachher sind sie unter der Obhut der Begleitperson. Am Besammlungsort hängt ein A3 Plakat mit dem SCRB Logo darauf.
Teilnehmende die sich nicht an die Richtlinien halten, können nach einer Verwarnung vom Kurs ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes. |
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3. |
Voraussetzungen |
Die Kurse sind konzipiert für Kinder ab Kindergartenalter. Frühere Eintritte sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Schwimmschule entscheidet. Bei einem nötigen Abbruch des Kurses, wegen zu frühem Eintritt, werden keine Kosten gutgeschrieben oder zurückerstattet.
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3.1 |
Badeintritt |
• Einzeleintritte oder Abonnementskosten richten sich nach den aktuellen Tarifen des Hallenbads / Freibadanlage Isenlauf
und sind in den Kurspreisen nicht enthalten (Bad-Eintritt). • Kinder unter 10 Jahren müssen von einer erwachsenen Person ins Bad begleitet werden.
• Der Aufenthalt im Hallenbad ist nur in Badekleidern gestattet. Eltern, die Kinder begleiten, müssen ebenfalls Badekleider
tragen und die Eintrittsgebühr vollumfänglich bezahlen. |
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4. |
Kursanmeldung |
Ihre Anmeldung für einen Kurs ist verbindlich. Anmeldungen werden nur mit dem Formular „Online-Anmeldung“ entgegen genommen. Die Kursplätze sind beschränkt und werden a) in der Reihenfolge der Anmeldungen und b) vorrangig Kindern, welche bereits beim SCRB schwimmen vergeben.
Anmeldebestätigung mit den definitiven Kurszeiten und Daten erhalten Sie via E-Mail ca. 2 Wochen vor Kursbeginn. Sollte der Kurs nicht stattfinden, werden Sie telefonisch oder via Email informiert.
Nach abgeschlossenem Test kommt Ihr Kind automatisch in den Folgekurs, bei bestandenem Level ins nächste Level ansonsten nochmals ins gleiche Level (sh Punkt 8.2). Das Kind muss nicht neu angemeldet werden. Sie werden frühzeitig über die nächsten Kursdaten und Kurszeiten informiert. Wenn Ihr Kind nicht am Folgekursteilnehmen wird, muss es mit dem Formular „Online-Abmeldung“ abgemeldet werden (sh Punkt 4.1). Kursabmeldungen werden nur schriftlich via Formular „Online-Abmeldung“ entgegengenommen.
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4.1 |
Abmeldungen für Folgekurse |
Abmeldungen müssen zwingend bis 2 Wochen vor Kursende mit dem Formular „Online-Abmeldung“ erfolgen. Bei einer späteren Abmeldung müssen die Kursgebühren vollumfänglich bezahlt werden (sh Punkt 5).
Kursabmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen via Formular „Online-Abmeldung“ und werden von der Schwimmschulleitung auch schriftlich bestätigt. Ergänzung per 24. April 2024: Diese Regelung gilt für die Schwimmkurse sowie die Erwachsenenkurse (Intensivkurse sind von dieser Regelung ausgeschlossen) |
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5. |
Annullationen seitens Kursteilnehmenden |
Kurzfristige Annullationen werden anteilsmässig in Rechnung gestellt:
• bis 14 Tage vor Kursbeginn ist sie kostenlos
• ab 13 Tage vor Kursbeginn 100% des Kursgeldes
• unbegründetes Nichterscheinen 100% des Kursgeldes
• Abmeldung vor Kursbeginn mit Arztzeugnis CHF 30.00
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6. |
Zahlungsbedingungen |
Die Kurskosten sind vor dem Kursbeginn via e-banking zu bezahlen. Die Rechnung wird vor Kursbeginn per E-Mail verschickt, für Papierrechnungen werden zusätzlich CHF 2.00 pro Rechnung verrechnet.
Wir behalten uns vor, die Kursgebühren bei Erhöhung der Infrastrukturkosten oder anderen nicht voraussehbaren Kosten den Gegebenheiten anzupassen.
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6.1 |
Mahngebühren |
• Erste Mahnung CHF 20.00 • Zweite Mahung CHF 30.00 |
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7. |
Absenzen |
Versäumte Lektionen (private Gründe, Ferien etc.) oder krankheitsbedingte Abwesenheiten berechtigen zu keinem Preisabzug. Solche Absenzen gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Wir sind bemüht Ihnen wegen krankheitsbedingten Absenzen an einem anderen Kurstag einen Platz anzubieten. Dieses Entgegenkommen gilt nur bei entsprechenden freien Kapazitäten und beinhaltet keinen Anspruch.
Bei einer Mindestkrankheitsdauer von 3 Wochen und gegen Vorweisung eines entsprechenden Arztzeugnisses erstellt der SCRB eine Gutschrift für die Zahl der verpassten Lektionen. Diese Gutschrift wird beim nächsten Kurs in Abzug gebracht. Es werden keine Gutschriften ausbezahlt. Der administrative Aufwand beträgt CHF 30.00.
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7.1 |
Privatkurse |
Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst) kann der Kurs für die Dauer von mind. 1 Monat unterbrochen werden (Timestop), wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Timestop muss vor Abwesenheit (mit Ausnahme Krankheit und Unfall) zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden. Der administrative Aufwand beträgt CHF 30.00 pro Hinterlegung und ist im Voraus zu bezahlen. Für geschäftliche Auslandaufenthalte/Weiterbildung im Ausland, Stage, Ferien gelten die gleichen Bedingungen.
Kurzfristige Abmeldungen müssen mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn beim entsprechenden Kursleiter/Kursleiterin gemeldet werden. Ansonsten wird die Lektion zu 100 % verrechnet. Es besteht die Möglichkeit, maximal 1 Lektion nachzuholen.
Für die Privatlektionen steht kein abgetrennter Teil zur Verfügung, sie finden im normalen Schwimmbecken statt. |
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8. |
Kursdurchführung |
• Bei ungenügender Teilnehmerzahl können Kurse annulliert werden. Das bereits bezahlte Kursgeld wird zurückerstattet. • Bei zu kleinen Kursen, erlaubt sich die Kursleitung nach Rücksprache mit den Teilnehmenden die Unterrichtszeiten oder • Bei Ausfall, Abwesenheit, Krankheit oder Unfall der Kursleitung kann der Kurs ohne Vorankündigung von einer anderen • Für Kurse oder Lektionen, welche aufgrund höherer Gewalt ausfallen (Schliessung des Hallenbads durch Betriebsstörungen, |
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8.1 |
Abwesenheit der Kursleitung |
Für ausgefallene Lektionen seitens der Schwimmschule bieten wir Ihnen einen Nachholtermin an. Sollte dies der Schwimmschule nicht möglich sein, werden die ausgefallenen Lektionen bei einem Folgekurs angerechnet. Bei Terminänderungen oder kurzfristigen Ausfällen informieren wir Sie per Telefon oder Mail. | |
8.2 |
Kursinhalt und Abzeichen |
Der SCRB unterrichtet nach dem swiss aquatics Ausbildungssystem. Details zu den Anforderungen der Tests können finden Sie auf unserer Website https://www.scrb.ch/schwimmschule/ausbildungssystem.
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten die Kinder das entsprechende Level-Abzeichen. Werden die Kursziele nicht erreicht, sollte der Kurs wiederholt werden. Das Kind erhält dafür ein Motivationsabzeichen.
Gleichzeitig geben wir den Eltern einen Beurteilungsbogen ab, auf dem klar ersichtlich ist was das Kind kann und was noch nicht, ebenfalls ist drauf notiert ob das Kind das entsprechende Level bestanden hat oder nicht.
Alle Kinder erhalten eine Einheitsmedaille, unabhängig davon ob der Kurs bestanden wurde oder nicht.
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8.3 |
Kursbetrieb |
• Die Kurse sind konzipiert für Kinder ab Kindergartenalter. Frühere Eintritte sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die
Schwimmschule entscheidet. Bei einem nötigen Abbruch des Kurses, wegen zu frühem Eintritt, werden keine Kosten gutgeschrieben oder zurückerstattet. • Den Anweisungen der SchwimmleiterInnen ist in jedem Fall Folge zu leisten.
• Kaugummis sind während des Schwimmunterrichts verboten.
• Das Springen und Rennen im Hallenbad ist untersagt.
• Gründliches Duschen vor dem Schwimmen ist obligatorisch.
• Die Kinder tragen während der Lektion eine Badekappe, welche von der Kursleitung zur Verfügung gestellt wird. Diese
dient der Kursleitung für eine bessere Übersicht der Gruppe. |
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9. |
Hygiene im Schwimmbad |
Der Aufenthalt im Hallenbad ist nur in Badekleidern gestattet. Eltern, die Kinder begleiten, müssen ebenfalls Badekleider tragen.
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10. |
Gesundheit |
Bei folgenden Symptomen gilt absolutes Schwimmverbot: Fieber, Ohren-, Augenentzündung, Durchfall, ansteckende Krankheiten, Läuse, starke Erkältung, extremer Husten.
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10.1 |
Impftermine |
Zwischen dem Impftermin und dem Schwimmkurs müssen mind. 48 Stunden liegen. Wir bitten Sie um entsprechende Planung oder Abmeldung vom Schwimmkurs an Impftagen und dem Tag darauf.
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11. |
Versicherung |
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer muss unfallversichert sein. Die Eltern sind für ihre Kinder vollumfänglich verantwortlich.
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12. |
Haftung |
Der SCRB übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Sachschaden, Verlust von Gegenständen oder Unfällen. Für entstandene Schäden kann weder der SCRB noch die Kursleiterin verantwortlich gemacht werden.
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13. |
Fotografieren und Filmen |
Im Hallenbad ist das Fotografieren oder Filmen strikte verboten. Ebenfalls ist das Mitführen der Mobiles nicht gestattet. Dies, um Missbräuchen vorzubeugen. Danke für Ihr Verständnis.
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14. |
Gerichtsstand |
Gerichtsstand ist Bremgarten. Es ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar. Programm und Preisänderungen vorbehalten.
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